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Teilnahmebedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind Bestandteil eines jeden
Vertrages zwischen der Go&Fly Touristik AG, Langackerstrasse
7, 6330 Cham,
Schweiz (im folgenden Veranstalter) und dem Teilnehmer am Gewinnspiel
(im Folgenden: Mitspieler) wie auch deren Rechtsnachfolgern.
(2) Der Veranstalter erbringt sein Dienste, Leistungen
und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
erstreckt sich auf alle angebotenen Dienste, Lieferungen und Leistungen
des Veranstalters. Der Mitspieler erkennt mit der Inanspruchnahme
der Dienste, Lieferungen und Leistungen des Veranstalters diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich
an.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Die Teilnahmeberechtigung und die Gewinnchancen
sind von einem Warenerwerb des Mitspielers bei dem Veranstalter
sowie von einer Inanspruchnahme entgeltlicher oder unentgeltlicher
Leistungen des Veranstalters oder sonstiger mit der Veranstaltung
des Gewinnspiels befasster Unternehmen durch den Mitspieler unabhängig.
(2) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die
zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Altersverifikation
des Mitspielers durchzuführen.
(3) Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des
Veranstalters sowie deren Angehörige und mit ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 3 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich das Recht zum
vollständigen oder teilweisen Abbruch von Gewinnspielen (etwa
für bestimmte Gewinne oder Sonderauslosungen) nach einer Monatsziehung
und Zuteilung der Preise vor, insbesondere im Fall von technischen
oder rechtlichen Komplikationen (z.B. Computerviren, Fehler in der
Soft- und / oder Hardware etc.), welche die Sicherheit, die Integrität
und / oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung
des Gewinnspiels gefährden.
§ 4 Gewinnauszahlung
Die Auszahlung von Bargeld-Gewinnen erfolgt per
Scheck. Sachgewinne können nach Wahl des Veranstalters auch
in bar ausgezahlt werden. Für eventuell anfallende Steuerzahlungen
ist der Mitspieler selbst verantwortlich. Eine Auszahlung an eine
dritte, mit dem Gewinner nicht identische Person ist ausgeschlossen.
§ 5 Einwilligung zur Gewinnerbekanntgabe
Der Mitspieler erklärt im Fall seines Gewinns
seine ausdrückliche Einwilligung zur Bekanntgabe seiner persönlichen
Daten (Vorname, Nachname abgekürzt, PLZ, Ort) auf der Internetseite
des Veranstalters.
§ 6 Einwilligung zur Datenverwendung
(1) Eine auf den Webseiten des Veranstalters
erklärte Einwilligung des Mitspielers zur Verwendung seiner
personenbezogenen beinhaltet die Verwendung der Daten zu Umfragezwecken
per Telefon oder E-Mail.
(2) Die personenbezogenen Daten des Mitspielers
werden unter Beachtung der Bestimmungen des aktuellen Datenschutzrechts
elektronisch verarbeitet und genutzt.
(3) Die Daten werden nur solange aufbewahrt,
wie es im Rahmen dieser Vereinbarung unter Einhaltung des anwendbaren
Rechts erforderlich ist.
(5) Der Nutzer kann seine Einwilligung jederzeit
widerrufen. Der Widerruf kann unter Angabe Ihres Namens, Ihrer E-Mail-Adresse
und Ihrer Telefonnummer per E-Mail (gewinnspiele [at] infra.direct
[punkt] ch) erfolgen. Die Teilnahme am Gewinnspiel bleibt von einem
Widerruf unberührt.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Die Haftung des Veranstalters für Gewinne
oder potentielle Gewinne ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
auch bei vorzeitiger Beendigung eines Gewinnspiels.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung
für falsche Informationen, die durch Mitspieler und / oder
durch Dritte hervorgerufen werden, und die mit dem Gewinnspiel des
Veranstalters im Zusammenhang stehen, insbesondere fehlerhafte Adresseingaben
durch die Mitspieler. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen,
wenn E-Mails oder Dateneingaben (in Masken des Veranstalters) nicht
den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen
vom System nicht akzeptiert werden.
(3) Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl
oder Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und / oder
Speichermedien oder bei rechtswidriger Veränderung und / oder
Manipulation der Daten in den Systemen und / oder auf den Speichermedien
durch die Mitspieler oder Dritte.
(4) Der Veranstalter haftet nicht für Angebote
Dritter, die auf der Plattform des Veranstalters oder in dessen
E-Mails beworben werden/wurden sowie für Links auf externe
Seiten.
(5) Für andere als durch Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet
der Veranstalter lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Veranstalter, seine
Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt
auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen.
Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(6) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht
oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch
den Veranstalter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen
auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden
und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen
Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare
Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(7) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberührt.
§ 8 Gewährleistung
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr
dafür, dass der Service der Gewinnspiele jederzeit abrufbar
und fehlerfrei ist.
§ 9 Folgen missbräuchlicher Nutzung
/ Schadensersatz / Strafverfolgung
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht
vor, Mitspieler, die
den Teilnahmevorgang, das Gewinnspiel und / oder das Angebot des
Veranstalters manipulieren oder zu manipulieren versuchen und /
oder
schuldhaft gegen diese Teilnahmeregelungen verstoßen und /
oder
sonst in unfairer und / oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel
zu beeinflussen,
insbesondere durch Störung, Bedrohung und / oder Belästigung
von Mitarbeitern des Veranstalters oder anderen Mitspielern, unverzüglich
von der Teilnahme an dem laufenden und zukünftigen Gewinnspielen
auszuschließen. Eine etwaige Gewinnausschüttung findet
dann nicht statt.
(2) Der Mitspieler ist in diesen Fällen
verpflichtet, dem Veranstalter den aus der schuldhaften Zuwiderhandlung
entstandenen Schaden zu ersetzen. Dem Mitspieler bleibt der Nachweis
eines geringeren oder gar keinen Schadens unbenommen.
(3) Der Veranstalter behält sich die Erstattung
einer Strafanzeige ausdrücklich vor.
§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. |